Am 30. Juni unbedingt den Stromzählerstand notieren

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Ab 01. Juli 2022 fällt die EEG-Umlage weg. Das bedeutet, dass die Kilowattstunde (kWh) elektrische Energie um 4,43 Cent günstiger wird. Die Energieversorger sind verpflichtet diese Ersparnis an die Endkunden weiterzureichen. Deshalb sollte unbedingt am Abend des 30. Juni 2022 der Zählerstand abgelesen und notiert werden. Es kann auch von nutzen sein, ein Foto vom Stromzählerstand zu erstellen. Denn ein Foto enthält neben dem eigentlichen bild auch das Datum, die Uhrzeit und auch teilweise GPS-Daten.

Damit lässt sich sehr leicht nachweisen, wie der Zählerstand und damit die Höhe des Verbrauchs am 30. Juni waren. Der Energieversorger kann dies dann in der Endabrechnung gegenrechnen. Gerade in den jetzigen Zeiten wo Energie immer teurer wird, kann man diese kleine Ersparnis mitnehmen. Eine noch größere Ersparnis bringt ein sogenanntes Balkonkraftwerk. Viele Energieversorger bieten auch die Möglichkeit im (online) Kundenkonto den zählerstand einzutragen. Auch der Eingang des e-Mail Postfach’s sollte gecheckt werden. Vielleicht hat ja Ihr Energieversorger auf den Wegfall der EEG-Umlage informiert und bietet im Info-Schreiben an, den Zählerstand zu übermitteln.