Wann kommt endlich die 800 Watt Grenze bei Balkonkraftwerken

800 Watt BKW
800 Watt BKW

Eigentlich sollte die Änderung der Einspeise-Leistungsbegrenzung von Balkonkraftwerken bereits zum Jahresbeginn von 600 auf 800 Watt angehoben worden sein. Doch leider besteht bis dato noch die 600 Watt Grenze. Viele Betreiber von Balkonkraftwerken(BKW) dürften die Anhebung der Leistung um 200 Watt auch kaum merklich spüren. Eine Neuanschaffung des Wechselrichters wird sich daher in den meisten Fällen kaum lohnen. Beim Ersterwerb eines Balkonkraftwerks sollte aber direkt zu einer Leistung von 800 Watt gegriffen werden.

Es gibt aber auch neben der Leistungssteigerung einen weiteren erfreulichen Punkt. Denn die Anmeldung der BKWs wird deutlich einfacher. Aktuell ist es so, dass Netzbetreiber einiges von einem Betreiber eines BKWs abverlangen konnten. So können die Verteilnetzbetreiber(VNB) verlangen, dass eine eingetragene Elektrofachfirma die kostenintensive Installation übernimmt. Des Weiteren konnte auf die Verwendung von Anschluss-Systemen, wie beispielsweise von Wieland bestanden werden. Und auch der Stromzähler durfte sich nicht rückwärts drehen. Für Besitzer von Ferraris-Zählern, bedeutet es den eventuellen Tausch des Stromzählers in einen digitalen Zweirichtungszähler.

Ein Mitspracherecht der VNB entfällt in Zukunft. Der Betreiber eines BKW ist lediglich dazu verpflichtet den VNB über die Inbetriebnahme des BKW zu informieren. Und auch ein alter Ferrariszähler darf sich zukünftig rückwärts drehen. Natürlich hat hierbei der VNB das Recht den Stromzähler auf eigene Kosten in ein digitales Gerät zu tauschen. Und zu guter Letzt noch eine der wichtigsten Änderungen, PV-Module zählen nicht mehr zu den Bauprodukten und dürfen damit größer als 2m² sein und in einer Höhe von über 4 Metern montiert werden.

Alle Senec-Speicher bekommen LiFePO4

Senec Homespeicher | © Senec GmbH

Die von den Problemen betroffenen Speicherlösungen aus dem Hause Senec bekommen neue Akku’s. Jeder Eigentümer eines Senec Homespeichers mit den fehlerhaften NCA-Zellen werden kostenlos mit Lithium-Eisenphosphat-Zellen ausgerüstet. Das geht zumindest aus einer E-Mail an die Kunden hervor. Damit hat nun endlich die monatelange eingeschränkte Funktionalität des Speichers ein Ende. Auch der Aspekt der Sicherheit ist damit vom Tisch. Denn LiFePO4-Zellen sind thermisch kaum anfällig und brennen zu 99% nicht.

Die tatsächliche Umrüstung von den Lithium-Nickel-Cobalt-Aluminium-Oxide-Zellen (NCA) hin zu den Lithium-Eisenphosphat-Zellen (LiFePO4) soll in der Mitte des Jahres 2024 starten. Gemessen an den im Umlauf befindlichen und betroffenen Homespeichern und der handwerklichen verfügbaren Kapazitäten, wird die Umrüstung aller Speicher mindestens 1 Jahr in Anspruch nehmen. Nach dem Eingeständnis von Senec, dass die verbauten NCA-Zellen doch nicht so sicher sind, dürften sich für Betroffene einige Vorteile in laufenden Gerichtsverfahren ergeben.

Letzte Aktualisierung am 16.04.2024 / Das hier gezeigte Angebot enthält sogenannte Affiliate-Links. Wenn du auf so einen Affiliate-Link klickst und über diesen Link einkaufst, bekommt der Webseiten-Betreiber von Amazon eine kleine Provision. / Bilder von Amazon

Urteil zu Senecs Speicherproblemen

Senec Homespeicher | © Senec GmbH

Bei den von gedrosselten Senec Speichern betroffene Kunden werden mittlerweile nicht nur die Speichermodule bzw. Akkus getauscht, sondern vermutlich auch die Wechselrichter. Ob die verbauten Wechselrichter im Zusammenhang mit den Brandvorfällen stehen, ist unklar. Denn bei Senec herrscht dazu wieder Funkstille.

Bei vielen Kunden wurde nach Vorfällen mit Senec Homespeichern die Lade- und Entladeleistung, sowie die nutzbare Kapazität des Speichers eingeschränkt. Das macht sich bemerktbar in einer längeren Aufladephase und einer kürzeren Entladephase. Gerade jetzt im Herbst, wo die Tage kürzer werden, kann es immer öfter vorkommen, dass der Homespeicher nicht mehr voll geladen wird. Ein weiteres Manko ist, dass bei vielen Kunden die (teil)defekten Speichermodule nicht ersetzt werden, sondern die Speicherkapazität kostenlos mit weiteren Modulen erweitert wird. Dieses Vorgehen kann man durchaus schon als Kapitulation interpretieren. Denn entweder kennt man die Ursache nicht oder man ist schlicht nicht in der Lage das Problem zu lösen. Im November will Senec wohl weitere Maßnahmen ankündigen.

Erstes rechtskräftiges Urteil vom Landgericht Münster

Nach einem rechtskräftigen Urteil des Landgerichts Münster muss ein Installateur den gesamten Kaufpreis des Senec Speichers einschließlich gerichtliche und außergerichtliche Kosten einer Kundin erstatten. Wer sich anwaltlich vertreten lassen möchte, kann sich gern an die Kanzlei SPL Rechtsanwälte wenden. Dort gibt es unter anderem Formulare für den Rucktritt vom Kaufvertrag (Link zu SPL Rechtsanwälte), eine Erstberatung und andere nützliche Informationen.

Eindeutige Regeln für Solaranlagen in Schrebergärten

50 Wattpeak PV-Modul auf Gartenhäuschen | Bild: pvanlagen-hilfe.de
50 Wattpeak PV-Modul auf Gartenhäuschen | Bild: pvanlagen-hilfe.de

In Kleingärten soll die Rechtssicherheit für die Nutzung von Photovoltaikanlagen gestärkt werden. Dies hat der Bundesrat beschlossen. Auf einer Initiative Bayerns, wurde am 20. Oktober 2023 beschlossen, einen entsprechenden Gesetzesentwurf in den Deutschen Bundestag einzubringen. Im Gesetzentwurf soll eine Änderung des Bundeskleingartengesetzes die aktuelle Rechtslage in Bezug auf die Nutzung von Solaranlagen in Kleingärten regeln. Zum jetzigen Zeitpunkt ist es weder erlaubt noch verboten, Solaranlagen in Kleingärten zu nutzen bzw. zu installieren. Die uneingeschränkte Nutzung einer Photovoltaikanlage kann jedoch dazu führen, dass ein Gartenhäuschen mit dieser Ausstattung als Wohnhaus betrachtet wird. Das ist in Kleingartenanlagen natürlich nicht erlaubt.

Um diese Diskrepanz auszuräumen, schlägt der Gesetzesentwurf vor, PV-Anlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 800 Wattpeak zur Eigenversorgung des Kleingartens zu gestatten. Die erfolgreiche Änderung bzw. Anpassung des Bundeskleingartengesetzes würde die Nutzung einer solchen photovoltaikanlage keinen Einfluss mehr darauf haben, ob es sich um ein Gartenhäuschen oder um ein zum Wohnen geeignetes Haus handelt. Der entsprechende Gesetzesentwurf wurde an die Bundesregierung bereits weitergeleitet. Wenn das Gesetz vom Bundestag verabschiedet wird, muss dann nur noch der Bundesrat zustimmen. In naher Zukunft dürfte es damit vielen Kleingärtnern erheblich erleichtert werden ein Balkonkraftwerk oder eine PV-Anlage mit Powerstation zu betreiben.

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Australische Behörde warnt vor LG-Heimspeichern

LG Energy Solution Logo
LG Energy Solution Logo | Bild: LG

Die australische Wettbewerbs- und Verbraucherkommission (Australian Competition and Consumer Commission, ACCC) rät allen Eigentümern von einem Photovoltaik-Heimspeicher aus dem Hause LG zu über prüfen ob eventuell defekte Speichermodule von LG im eigenen Heimspeicher stecken. Wie das südkoreanische Unternehmen mitteilt, sollten alle betroffenen Speicher sofort abgeschalten werden. Bereits im Februar 2021 gab es von LG eine Rückrufaktion für 7.200 Batteriesysteme. Verbaut sind die Batteriesysteme in Speicherlösungen von „LG“, „SolaX Power Station“, „SolaX X-Cabinet“, „Opal Storage“, „Redback SH5000“, „Red Earth Sunrise“, „Red Earth Drop Bear“, „Eguana Evolve“ und „VARTA Pulse Neo“.

Bei einer Fehlfunktion der Batteriesysteme besteht ernsthafte Brand- und Verletzungsgefahr. Betroffene Systeme sollen deshalb sofort, bis zur Reparatur oder Umtausch, außer Betrieb genommen werden. Folgende Batteriemodelle, die zwischen 2017 und 2019 verkauft worden, sind betroffen:

RESU3.3, RESU6. 5, RESU10, RESU13, RESU7H Type-R, RESU10H Type-C, RESU10H Type-R, RESU10H Type-R (Secondary), S/A Gen2 1P (EM048063P3S2), S/A Gen2 1P (EM048063P3S4), S/A Gen2 1P (EM048063P3S5), S/A Gen2 2P (EM048126P3S7) und S/A Gen2 2P (EM048126P3S8)

LG tauscht die betroffenen Batteriemodelle kostenlos aus oder gewährt eine Rückerstattung. Des weiteren werden höhere Stromkosten, die durch den Ausfall entstanden sind, durch LG übernommen. Auf der Webseite von LG Energy Solution kann der Kundendienst kontaktiert und nachgefragt werden ob das eigene Speichersystem betroffen ist. Seitens der deutschen Behörden gibt es bislang keine Warnung oder ähnliche Auskünfte.

Und wieder einmal wurden Senec Speicher abgeschalten

Senec Homespeicher | © Senec GmbH

Am 09.08.2023 stellten viele Speichersysteme von Senec wieder einmal die Arbeit komplett ein oder wurden stark gedrosselt. Offiziell wird das „Konditionierung“ genannt. Gegen Mittag erscheint bei Eigentümern eines Senec Home Speichers die Meldung „Batteriediagnose“. Bei den meisten wurde die batterie auf ca. 50 – 70% entladen und wird nicht mehr aufgeladen – Mal wieder.

Die Grund sind scheinbar wieder Brandvorfälle. Jeweils in Mittelfranken sowie in Niedersachsen sei es zu einem Brand gekommen. Die Serien mit den Zwischenfällen der Senec Speichersysteme nimmt kein Ende. Dieses mal wird wohl eine Entschädigungspauschale von 7,50 € gezahlt. Wie lange diese „Batteriediagnose“ noch andauert ist wiederum unklar. Der Speicher kann kurzfristig durch einen Neustart wieder zum Arbeiten gebracht werden. Diese Lösung wird aber nicht von Dauer sein. Man kann zwar zusätzlich die Internetverbindung trennen. Aber nach 72 Stunden ohne Internetverbindung zum Senec-Server stellt der Speicher erneut den Dienst ein.

Tausenden Balkonkraftwerken könnte das Aus drohen

Kommt in einigen Balkonkraftwerken zum Einsatz – Micro-Wechselrichter WVC-300 | Bildrecht: Eigenes

Sehr vielen Balkonkraftwerken könnte das Aus drohen. Und zwar geht es um die Zertifizierung der Wechselrichter zum Einspeisen. Diese benötigen einen Netz- und Anlagenschutz (VDE-AR-N 4105). Dieser besagt, dass Erzeugungsanlagen galvanisch vom Netz getrennt werden müssen. D.h. diese Trennung muss per Relais oder Schütz erfolgen.

Nun gibt es einige Wechselrichter u.a. von Deye, die zwar über eine Zertifizierung verfügen, aber die Trennung vom Netz nicht per Relais o.ä. vornehmen. Obwohl die zur Zertifizierung geprüften Wechselrichter bei der Zertifizierung über ein Relais (Hersteller und Typ wird im Zertifikat genannt) verfügten, wurde bei nachfolgenden Produktionen das entsprechende Relais weg gelassen und die Anschlüsse auf der Platine gebrückt.

Die Bundesnetzagentur prüft zur Zeit ob die gemeldeten Wechselrichter die VDE-AR-N 4105 erfüllen. Wechselrichter die die entsprechende Norm nicht erfüllen wird es untersagt am öffentlichen Stromnetz betrieben zu werden. Das ist natürlich ärgerlich für alle Kunden, die auf ein Zertifikat vertrauten, das im Nachhinein nichts wert ist. Ob Ihr Wechselrichter über einen ordentlichen Netz- und Anlagenschutz verfügt hören Sie an einem „klicken“ bevor die Einspeisung startet. Ob die betroffenen Kunden ihre nicht normgerechten Wechselrichter an die Händler zurückgeben oder umtauschen können, ist noch nicht bekannt. Es ist deshalb empfehlenswert direkt ein namhaftes Produkt, z.B. von Growatt zu verwenden.

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Nachtrag: Laut Bundesnetzagentur (BNetzA) müssen alle Wechselrichter ohne Netz- und Anlagenschutz vom Netz genommen werden. Außerdem ist der Handel und Verkauf von Wechselrichtern ohne NA-Schutz nach VDE-AR-N 4105 in Deutschland und der EU untersagt.

Ein weiterer Hersteller bringt einen Akku für Balkonkraftwerk

Anker Solix Solarbank
Anker Solix Solarbank | Bild: Anker

Nach Ecoflow bietet nun ein weiterer namhafter Hersteller Akkus für Balkonikraftwerke an. Mit der Solix Solarbank will sich Anker einen Kuchen von der Nachteinspeisung mittels Balkonkraftwerke sichern. Der AKku umfasst einen Energiegehalt von 1,6 kWh und wird so für die abendliche und nächtliche Grundlast der meisten Haushalte ausreichen. Die Wirkweise der Anker Solix Solarbank ist einfach wie genial. Die Solarbank wird einfach zwischen dem Wechselrichter und den PV-Modulen geschalten und speist in der Nacht, den am Tag gespeicherten Strom, wieder ein. Anders als bei der Ecoflow PowerStream gibt es keine Logik, die die Steuerung automatisch übernimmt, sondern man muss die Anker Solix Solarbank per Knopfdruck mitteilen, dass sie einspeisen soll.

Ein Vorteil ist jedoch, dass der bereits vorhandene Einspeisewechselrichter des Balkonkraftwerks weiterverwendet werden kann. Laut Anker können 2 Solarbanks zusammengeschalten und die Energiemenge auf insgesamt 3200 Wattstunden erhöht werden. Für Interessierte, die sich die Anker Solix Solarbank vorab sichern gibt es 200 € Rabatt. Regulär wird die Solarbank um 1200 € kosten und im August diesen Jahres erscheinen. Laut Hersteller soll der Akku 6000 Ladezyklen üerstehen und eine Lebensdauer von ca. 15 Jahren besitzen. Weitere Informationen sind auf der Homepage von Anker zu finden.

Ecoflow launcht Balkonkraftwerk mit Nachteinspeisung

Ecoflow Powerstream
Ecoflow Powerstream | Bild: Ecoflow

Der, vor allem durch die Powerstations bekannte Hersteller Ecoflow, wird in naher Zukunft eine neue PV-Anlage auf den Markt bringen. Diese soll wie ein Balkonkraftwerk einspeisen können. Außerdem soll sie in der Lage sein auch Nachts, per Akku, einspeisen zu können. Ecoflow nennt das System Powerstream. Laut den Bildern besteht das System aus einer Ecoflow Powerstation und einem Einspeisewechselrichter, der auch über den Akku der Powerstation einspeisen kann.

Ab Mai wird das System voraussichtlich erhältlich sein. Der Preis ist noch nicht bekannt. Zu rechnen ist jedoch mit mindestens 2000 €. Zwei entscheidende Vorteile bringt das System mit sich. Erstens ist es mobil und zweitens hat man selbst bei einem Stromausfall noch etwas Strom. Und die Powerstation kann über die PV-Module geladen werden.

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Smart-Meter-Pflicht ab 2025

Ferrarisstromzähler werden ab 2030 der Vergangenheit angehören
Ferrarisstromzähler werden ab 2030 der Vergangenheit angehören | © pixabay.com

Die beste Bundesregierung und der beste Wirtschaftsminister aller Zeiten haben beschlossen, dass ab 2025 nur noch ein intelligenter Stromzähler, ein sogenanntes Smart-Meter verwendet werden darf. D.h. ab diesem Zeitpunkt dürfen nur noch die intelligenten Stromzähler eingebaut werden. Alle anderen Stromzähler darunter die alten Ferrariszähler (Drehscheibe) und auch neuere digitale Zweirichtungszähler sollen bis 2032 getauscht sein. So steht es im Gesetzesentwurf des „Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende“.

Einbaupflicht mit unterschiedlichen Übergangszeiten

Der verpflichtende Einbau von Smart-Metern ist dabei gestaffelt und abhängig vom Jahresverbrauch. Ab 2025 soll der Einbau bei Verbrauchern, die zwischen 6000 kWh und 100.000 kWh benötigen, verpflichtend sein. Bis zum Ende des Jahres 2030 sollen 95 Prozent dieser Verbraucher mit Smart-Metern ausgestattet sein. Kunden die mehr als 100.000 Kilowattstunden im Jahr verbrauchen müssen bis Ende 2032 mindestens 95 Prozent ihrer Messeinrichtungen umgerüstet oder ausgewechselt haben.

Strommangel als Grund für neues Gesetz

Laut Wirtschaftsminister Habeck verfügt Deutschland nicht über zu viel Strom und wird auch in zukunft nicht darüber verfügen. Deshalb sei es wichtig den verfügbaren Strom am besten zu nutzen. Das Gesetz soll es ermöglichen Wärmepumpen, Elektroautos u.a. Verbraucher über das Smart-Meter intelligent miteinander zu vernetzen und so die vorhandene Energie effizienter zu nutzen.

Nachteile für den Kunden

Die dadurch entstehenden Mehrkosten sollen nicht dem Kunden zur Last fallen, aber wir wissen alle, dass es am Ende der Kunde sein wird, welcher die Ksoten tragen muss. Und die beworbene intelligente Vernetzung der Verbrauch um die vorhandene Energie effizienter zu nutzen, heißt nichts anderes als den Verbrauch auf das Angebot abzustimmen. Das alles ist im Grunde nichts weiter als eine schöne Umschreibung von einer geplanten und umgesetzten Mangelwirtschaft in der Energieversorgung. Anstatt für ausreichend verfügbarer Energie zu sorgen, verknappt man das Angebot und drängt die Verbraucher zu Abschaltungen und erheblichen Einsparungen.

Technische Umsetzbarkeit

Smart-Meter sind ohne Unterbrechung über das internet mit dem Energieversorger verbunden und übermittelt den Stromverbrauch in Echtzeit. Außerdem kann über das Smart-Meter, mit ihm verbundene Geräte komplett abgeschalten oder gedrosselt werden. Ebenso ist eine Abschaltung der kompletten Stromversorgung eines Hauses oder einer Wohnung möglich. Ebenfalls lässt sich die am Anschluss zur Verfügung stehende Gesamtleistung limitieren.