Urteil zu Senecs Speicherproblemen

Senec Homespeicher | © Senec GmbH

Bei den von gedrosselten Senec Speichern betroffene Kunden werden mittlerweile nicht nur die Speichermodule bzw. Akkus getauscht, sondern vermutlich auch die Wechselrichter. Ob die verbauten Wechselrichter im Zusammenhang mit den Brandvorfällen stehen, ist unklar. Denn bei Senec herrscht dazu wieder Funkstille.

Bei vielen Kunden wurde nach Vorfällen mit Senec Homespeichern die Lade- und Entladeleistung, sowie die nutzbare Kapazität des Speichers eingeschränkt. Das macht sich bemerktbar in einer längeren Aufladephase und einer kürzeren Entladephase. Gerade jetzt im Herbst, wo die Tage kürzer werden, kann es immer öfter vorkommen, dass der Homespeicher nicht mehr voll geladen wird. Ein weiteres Manko ist, dass bei vielen Kunden die (teil)defekten Speichermodule nicht ersetzt werden, sondern die Speicherkapazität kostenlos mit weiteren Modulen erweitert wird. Dieses Vorgehen kann man durchaus schon als Kapitulation interpretieren. Denn entweder kennt man die Ursache nicht oder man ist schlicht nicht in der Lage das Problem zu lösen. Im November will Senec wohl weitere Maßnahmen ankündigen.

Erstes rechtskräftiges Urteil vom Landgericht Münster

Nach einem rechtskräftigen Urteil des Landgerichts Münster muss ein Installateur den gesamten Kaufpreis des Senec Speichers einschließlich gerichtliche und außergerichtliche Kosten einer Kundin erstatten. Wer sich anwaltlich vertreten lassen möchte, kann sich gern an die Kanzlei SPL Rechtsanwälte wenden. Dort gibt es unter anderem Formulare für den Rucktritt vom Kaufvertrag (Link zu SPL Rechtsanwälte), eine Erstberatung und andere nützliche Informationen.

Eindeutige Regeln für Solaranlagen in Schrebergärten

50 Wattpeak PV-Modul auf Gartenhäuschen | Bild: pvanlagen-hilfe.de
50 Wattpeak PV-Modul auf Gartenhäuschen | Bild: pvanlagen-hilfe.de

In Kleingärten soll die Rechtssicherheit für die Nutzung von Photovoltaikanlagen gestärkt werden. Dies hat der Bundesrat beschlossen. Auf einer Initiative Bayerns, wurde am 20. Oktober 2023 beschlossen, einen entsprechenden Gesetzesentwurf in den Deutschen Bundestag einzubringen. Im Gesetzentwurf soll eine Änderung des Bundeskleingartengesetzes die aktuelle Rechtslage in Bezug auf die Nutzung von Solaranlagen in Kleingärten regeln. Zum jetzigen Zeitpunkt ist es weder erlaubt noch verboten, Solaranlagen in Kleingärten zu nutzen bzw. zu installieren. Die uneingeschränkte Nutzung einer Photovoltaikanlage kann jedoch dazu führen, dass ein Gartenhäuschen mit dieser Ausstattung als Wohnhaus betrachtet wird. Das ist in Kleingartenanlagen natürlich nicht erlaubt.

Um diese Diskrepanz auszuräumen, schlägt der Gesetzesentwurf vor, PV-Anlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 800 Wattpeak zur Eigenversorgung des Kleingartens zu gestatten. Die erfolgreiche Änderung bzw. Anpassung des Bundeskleingartengesetzes würde die Nutzung einer solchen photovoltaikanlage keinen Einfluss mehr darauf haben, ob es sich um ein Gartenhäuschen oder um ein zum Wohnen geeignetes Haus handelt. Der entsprechende Gesetzesentwurf wurde an die Bundesregierung bereits weitergeleitet. Wenn das Gesetz vom Bundestag verabschiedet wird, muss dann nur noch der Bundesrat zustimmen. In naher Zukunft dürfte es damit vielen Kleingärtnern erheblich erleichtert werden ein Balkonkraftwerk oder eine PV-Anlage mit Powerstation zu betreiben.

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Australische Behörde warnt vor LG-Heimspeichern

LG Energy Solution Logo
LG Energy Solution Logo | Bild: LG

Die australische Wettbewerbs- und Verbraucherkommission (Australian Competition and Consumer Commission, ACCC) rät allen Eigentümern von einem Photovoltaik-Heimspeicher aus dem Hause LG zu über prüfen ob eventuell defekte Speichermodule von LG im eigenen Heimspeicher stecken. Wie das südkoreanische Unternehmen mitteilt, sollten alle betroffenen Speicher sofort abgeschalten werden. Bereits im Februar 2021 gab es von LG eine Rückrufaktion für 7.200 Batteriesysteme. Verbaut sind die Batteriesysteme in Speicherlösungen von „LG“, „SolaX Power Station“, „SolaX X-Cabinet“, „Opal Storage“, „Redback SH5000“, „Red Earth Sunrise“, „Red Earth Drop Bear“, „Eguana Evolve“ und „VARTA Pulse Neo“.

Bei einer Fehlfunktion der Batteriesysteme besteht ernsthafte Brand- und Verletzungsgefahr. Betroffene Systeme sollen deshalb sofort, bis zur Reparatur oder Umtausch, außer Betrieb genommen werden. Folgende Batteriemodelle, die zwischen 2017 und 2019 verkauft worden, sind betroffen:

RESU3.3, RESU6. 5, RESU10, RESU13, RESU7H Type-R, RESU10H Type-C, RESU10H Type-R, RESU10H Type-R (Secondary), S/A Gen2 1P (EM048063P3S2), S/A Gen2 1P (EM048063P3S4), S/A Gen2 1P (EM048063P3S5), S/A Gen2 2P (EM048126P3S7) und S/A Gen2 2P (EM048126P3S8)

LG tauscht die betroffenen Batteriemodelle kostenlos aus oder gewährt eine Rückerstattung. Des weiteren werden höhere Stromkosten, die durch den Ausfall entstanden sind, durch LG übernommen. Auf der Webseite von LG Energy Solution kann der Kundendienst kontaktiert und nachgefragt werden ob das eigene Speichersystem betroffen ist. Seitens der deutschen Behörden gibt es bislang keine Warnung oder ähnliche Auskünfte.