Eindeutige Regeln für Solaranlagen in Schrebergärten

50 Wattpeak PV-Modul auf Gartenhäuschen | Bild: pvanlagen-hilfe.de
50 Wattpeak PV-Modul auf Gartenhäuschen | Bild: pvanlagen-hilfe.de

In Kleingärten soll die Rechtssicherheit für die Nutzung von Photovoltaikanlagen gestärkt werden. Dies hat der Bundesrat beschlossen. Auf einer Initiative Bayerns, wurde am 20. Oktober 2023 beschlossen, einen entsprechenden Gesetzesentwurf in den Deutschen Bundestag einzubringen. Im Gesetzentwurf soll eine Änderung des Bundeskleingartengesetzes die aktuelle Rechtslage in Bezug auf die Nutzung von Solaranlagen in Kleingärten regeln. Zum jetzigen Zeitpunkt ist es weder erlaubt noch verboten, Solaranlagen in Kleingärten zu nutzen bzw. zu installieren. Die uneingeschränkte Nutzung einer Photovoltaikanlage kann jedoch dazu führen, dass ein Gartenhäuschen mit dieser Ausstattung als Wohnhaus betrachtet wird. Das ist in Kleingartenanlagen natürlich nicht erlaubt.

Um diese Diskrepanz auszuräumen, schlägt der Gesetzesentwurf vor, PV-Anlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 800 Wattpeak zur Eigenversorgung des Kleingartens zu gestatten. Die erfolgreiche Änderung bzw. Anpassung des Bundeskleingartengesetzes würde die Nutzung einer solchen photovoltaikanlage keinen Einfluss mehr darauf haben, ob es sich um ein Gartenhäuschen oder um ein zum Wohnen geeignetes Haus handelt. Der entsprechende Gesetzesentwurf wurde an die Bundesregierung bereits weitergeleitet. Wenn das Gesetz vom Bundestag verabschiedet wird, muss dann nur noch der Bundesrat zustimmen. In naher Zukunft dürfte es damit vielen Kleingärtnern erheblich erleichtert werden ein Balkonkraftwerk oder eine PV-Anlage mit Powerstation zu betreiben.

Letzte Aktualisierung am 27.04.2024 / Das hier gezeigte Angebot enthält sogenannte Affiliate-Links. Wenn du auf so einen Affiliate-Link klickst und über diesen Link einkaufst, bekommt der Webseiten-Betreiber von Amazon eine kleine Provision. / Bilder von Amazon