Senec’s Plan zur Wiederinbetriebnahme der Speicher

Senec Homespeicher | © Senec GmbH

Nachdem Senec bereits wieder die Wechselrichter der Homespeicher in Betrieb gesetzt hat, folgt nun ein Ablauf bzw. ein Konzept um die Speicher (Akku) wieder sicher in Betrieb nehmen zu können. Laut Senec steht hierbei die Sicherheit an erster Stelle und alles andere wird dem untergeordnet. Das Konzept der Wiederinbetriebnahmen umfasst unter anderem folgende vorbereitende Schritte:

  1. Überprüfung des Ladestandes (SOC) des Akku’s
  2. Wenn nötig wird der Akku schonend auf 10% der Kapazität aufgeladen (Grundladung)
  3. Akku wird wieder in die Fernabschaltung versetzt
  4. Analysephase zum Verhalten der Akku’s der betroffenen Homespeicher
  5. Nach den gesammelten Daten erfolgt ein begrenzter Regelbetrieb der Speicher
  6. Während des begrenzten Regelbetriebs erfolgen weitere Tests und Validierungen
  7. Erhobene Daten des Verhaltens des Akku’s werden ausgewertet
  8. Regelbetrieb des Akku’s wird wieder aufgenommen

Da diese Vorgehensweise explizit für jeden betroffenen Homespeicher (SENEC.Home V3 hybrid, SENEC.Home V3 hybrid duo und SENEC.Home V2.1) durchlaufen wird, kann keine Angabe dazu gemacht werden wie lange das im Einzelfall dauert. Die Prüfung der Speichersysteme bzw. des Akku’s wird mit der Hilfe einer KI vorgenommen. Neben den allgemeinen regulären Sicherheitseinrichtungen findet nun auch ein fortlaufendes Monitoring der Akku’s statt. Damit geht Senec einen Schritt über die normativen Anforderungen hinaus um so einen sicheren Betrieb zu gewährleisten.

Während dieser Umsetzung zur Wiederinbetriebnahme der betroffenen Homespeicher werden auch Softwareupdates asugespielt werden. Begleitet wird das Vorgehen auch von Tests und Analysen. Die Besitzer der Senec Homespeicher sollen laut Senec, auch mittels App, über den Fortschrtt der Wiederinbetriebnahme informiert werden.

Nach wie vor gibt es die Möglichkeit, sich die Entschädigung auf Kulanzbasis, in Höhe von 25€ pro angefangener Kalenderwoche zu sichern. Wer dies noch nicht getan hat, kann sich dafür hier melden. Die Entschädigung gilt für den gesamten Zeitraum in dem kein Strom gespeichert werden kann.