Wann kommt endlich die 800 Watt Grenze bei Balkonkraftwerken

800 Watt BKW
800 Watt BKW

Eigentlich sollte die Änderung der Einspeise-Leistungsbegrenzung von Balkonkraftwerken bereits zum Jahresbeginn von 600 auf 800 Watt angehoben worden sein. Doch leider besteht bis dato noch die 600 Watt Grenze. Viele Betreiber von Balkonkraftwerken(BKW) dürften die Anhebung der Leistung um 200 Watt auch kaum merklich spüren. Eine Neuanschaffung des Wechselrichters wird sich daher in den meisten Fällen kaum lohnen. Beim Ersterwerb eines Balkonkraftwerks sollte aber direkt zu einer Leistung von 800 Watt gegriffen werden.

Es gibt aber auch neben der Leistungssteigerung einen weiteren erfreulichen Punkt. Denn die Anmeldung der BKWs wird deutlich einfacher. Aktuell ist es so, dass Netzbetreiber einiges von einem Betreiber eines BKWs abverlangen konnten. So können die Verteilnetzbetreiber(VNB) verlangen, dass eine eingetragene Elektrofachfirma die kostenintensive Installation übernimmt. Des Weiteren konnte auf die Verwendung von Anschluss-Systemen, wie beispielsweise von Wieland bestanden werden. Und auch der Stromzähler durfte sich nicht rückwärts drehen. Für Besitzer von Ferraris-Zählern, bedeutet es den eventuellen Tausch des Stromzählers in einen digitalen Zweirichtungszähler.

Ein Mitspracherecht der VNB entfällt in Zukunft. Der Betreiber eines BKW ist lediglich dazu verpflichtet den VNB über die Inbetriebnahme des BKW zu informieren. Und auch ein alter Ferrariszähler darf sich zukünftig rückwärts drehen. Natürlich hat hierbei der VNB das Recht den Stromzähler auf eigene Kosten in ein digitales Gerät zu tauschen. Und zu guter Letzt noch eine der wichtigsten Änderungen, PV-Module zählen nicht mehr zu den Bauprodukten und dürfen damit größer als 2m² sein und in einer Höhe von über 4 Metern montiert werden.

Shop für günstige PV-Komponenten

Die Preise für das Montagematerial, Kabel und Schrauben schlagen für PV-Anlagen, egal ob es sich um große Anlagen oder um ein Balkonkraftwerk handelt, ordentlich zu Buche. Oft kosten Befestigungssysteme mehrere tausend Euro. Und auch die Halterungen für ein Balkonkraftwerk können einige hundert Euro kosten. Zum Beispiel die beliebten Montagedreiecke für 1 oder 2 Module werden zu horrenden Preisen in den bekannten Online-Shops vertrieben. Doch es gibt einige Shops, dessen Preise sehr moderat sind.

An dieser Stelle – unbezahlte Werbung – möchten wir auf den Online-Shop Altamira aufmerksam machen. Dabei handelt es sich um ein polnisches PV-Unternehmen, das seit 2016 am Markt tätig ist. Im Shop findet man unter anderem Dachhaken, Montageprofile, Montagedreiecke, Klemmen und vieles mehr. Und das zu unschlagbar günstigen Preisen. So bekommt man das genannte Montagedreieck in den Abmessungen 890x860x240 gefertigt aus 40×40×3 Aluminium-Winkeln bereits für 15,83 € zzgl. Versandkosten. Gegenüber deutschen Shops spart man ca. 80% der Kosten. Das setzt sich in sämtlichen Kategorien fort.

Alle Senec-Speicher bekommen LiFePO4

Senec Homespeicher | © Senec GmbH

Die von den Problemen betroffenen Speicherlösungen aus dem Hause Senec bekommen neue Akku’s. Jeder Eigentümer eines Senec Homespeichers mit den fehlerhaften NCA-Zellen werden kostenlos mit Lithium-Eisenphosphat-Zellen ausgerüstet. Das geht zumindest aus einer E-Mail an die Kunden hervor. Damit hat nun endlich die monatelange eingeschränkte Funktionalität des Speichers ein Ende. Auch der Aspekt der Sicherheit ist damit vom Tisch. Denn LiFePO4-Zellen sind thermisch kaum anfällig und brennen zu 99% nicht.

Die tatsächliche Umrüstung von den Lithium-Nickel-Cobalt-Aluminium-Oxide-Zellen (NCA) hin zu den Lithium-Eisenphosphat-Zellen (LiFePO4) soll in der Mitte des Jahres 2024 starten. Gemessen an den im Umlauf befindlichen und betroffenen Homespeichern und der handwerklichen verfügbaren Kapazitäten, wird die Umrüstung aller Speicher mindestens 1 Jahr in Anspruch nehmen. Nach dem Eingeständnis von Senec, dass die verbauten NCA-Zellen doch nicht so sicher sind, dürften sich für Betroffene einige Vorteile in laufenden Gerichtsverfahren ergeben.

Wie wird bei Einspeisung auf einer Phase der Stromverbrauch berechnet?

800 Watt Balkonkraftwerk | Bild: NEP
800 Watt Balkonkraftwerk | Bild: NEP

Viele Besitzer eines Balkonkraftwerks stellen sich die Frage: Ob der auf einer Phase eingespeiste Strom auch wirklich verbraucht wird und wenn nicht was damit passiert. In Deutschland ist ein 3 Phasen-Netz zur Versorgung der Haushalte Standard. Das heißt die meisten Wohnungen und Häuser sind mit 4 oder 5 Leitungen an das Verteilnetz angeschlossen. Darunter sind 3 Leitungen jeweils eine Phase (L) die vierte Leitung der Neutralleiter (N) und die fünfte Leitung der Schutzleiter (PE). Wenn es nur 4 Leitungen sind, dann sind 3 davon wiederum Phasen (L) und die vierte Leitung ist eine Kombination aus Neutralleiter und Schutzleiter (PEN). Dieser wird dann im Gebäude in einen Neutralleiter (N) und einen Schutzleiter (PE) aufgetrennt.

Was passiert wenn das Balkonkraftwerk auf einer Phase einspeist, an der keine oder wenige Geräte angeschlossen sind?

Balkonkraftwerk speisen in der Regel immer nur auf einer Phase (~230 V) ein. Und durch den Anschluss an das Verbundnetz vom Stromversorger oder Verteilnetzbetreiber, sind wie oben schon thematisiert wurde, 3 Phasen (L1, L2, L3) verfügbar. Um die Lasten entsprechend gleichmäßig aufteilen zu können und die Stromstärken relativ gering zu halten. Wenn jetzt das eigene Balkonkraftwerk auf Phase 1 (L1) einspeist, aber der Verbrauch über Phase 2 stattfindet, dann ist kein Problem. Denn die (Dreh)Stromzähler arbeiten saldierend. Das bedeutet, dass die Verbrauchs- und die Einspeiseleistung miteinander verrechnet wird. Deshalb ist es vollkommen egal auf welcher Phase die Einspeisung und der Verbrauch stattfindet. Ein kleines Rechenbeispiel dazu soll dies verdeutlichen:

L1 – Einspeisung vom 600 Watt Balkonkraftwerk mit 520 Watt
L2 – Bezug durch Verbraucher (TV, Router, Küchengeräte) vom öffentlichen Stromnetz 350 Watt
L3 – Bezug durch Verbraucher (Küchengeräte, Waschmaschine) vom öffentlichen Stromnetz 500 Watt

Daraus ergibt sich ein gesamter Verbrauch von 850 Watt und eine Einspeiseleistung von 520 Watt. Der Stromzähler verrechnet diese Werte und zählt einen Verbrauch von 330 Watt (850 W – 520 W). So viel zur Sichtweise der Berechnung. Physikalisch gesehen wird die auf L1 eingespeiste elektrische Energie in das öffentliche Stromnetz eingespeist und fließt nach dem ohmschen Gesetz in die nahegelegen Verbraucher, zum Beispiel beim Nachbarn.

Letzte Aktualisierung am 2024-11-21 / Das hier gezeigte Angebot enthält sogenannte Affiliate-Links. Wenn du auf so einen Affiliate-Link klickst und über diesen Link einkaufst, bekommt der Webseiten-Betreiber von Amazon eine kleine Provision. / Bilder von Amazon

Urteil zu Senecs Speicherproblemen

Senec Homespeicher | © Senec GmbH

Bei den von gedrosselten Senec Speichern betroffene Kunden werden mittlerweile nicht nur die Speichermodule bzw. Akkus getauscht, sondern vermutlich auch die Wechselrichter. Ob die verbauten Wechselrichter im Zusammenhang mit den Brandvorfällen stehen, ist unklar. Denn bei Senec herrscht dazu wieder Funkstille.

Bei vielen Kunden wurde nach Vorfällen mit Senec Homespeichern die Lade- und Entladeleistung, sowie die nutzbare Kapazität des Speichers eingeschränkt. Das macht sich bemerktbar in einer längeren Aufladephase und einer kürzeren Entladephase. Gerade jetzt im Herbst, wo die Tage kürzer werden, kann es immer öfter vorkommen, dass der Homespeicher nicht mehr voll geladen wird. Ein weiteres Manko ist, dass bei vielen Kunden die (teil)defekten Speichermodule nicht ersetzt werden, sondern die Speicherkapazität kostenlos mit weiteren Modulen erweitert wird. Dieses Vorgehen kann man durchaus schon als Kapitulation interpretieren. Denn entweder kennt man die Ursache nicht oder man ist schlicht nicht in der Lage das Problem zu lösen. Im November will Senec wohl weitere Maßnahmen ankündigen.

Erstes rechtskräftiges Urteil vom Landgericht Münster

Nach einem rechtskräftigen Urteil des Landgerichts Münster muss ein Installateur den gesamten Kaufpreis des Senec Speichers einschließlich gerichtliche und außergerichtliche Kosten einer Kundin erstatten. Wer sich anwaltlich vertreten lassen möchte, kann sich gern an die Kanzlei SPL Rechtsanwälte wenden. Dort gibt es unter anderem Formulare für den Rucktritt vom Kaufvertrag (Link zu SPL Rechtsanwälte), eine Erstberatung und andere nützliche Informationen.

Eindeutige Regeln für Solaranlagen in Schrebergärten

50 Wattpeak PV-Modul auf Gartenhäuschen | Bild: pvanlagen-hilfe.de
50 Wattpeak PV-Modul auf Gartenhäuschen | Bild: pvanlagen-hilfe.de

In Kleingärten soll die Rechtssicherheit für die Nutzung von Photovoltaikanlagen gestärkt werden. Dies hat der Bundesrat beschlossen. Auf einer Initiative Bayerns, wurde am 20. Oktober 2023 beschlossen, einen entsprechenden Gesetzesentwurf in den Deutschen Bundestag einzubringen. Im Gesetzentwurf soll eine Änderung des Bundeskleingartengesetzes die aktuelle Rechtslage in Bezug auf die Nutzung von Solaranlagen in Kleingärten regeln. Zum jetzigen Zeitpunkt ist es weder erlaubt noch verboten, Solaranlagen in Kleingärten zu nutzen bzw. zu installieren. Die uneingeschränkte Nutzung einer Photovoltaikanlage kann jedoch dazu führen, dass ein Gartenhäuschen mit dieser Ausstattung als Wohnhaus betrachtet wird. Das ist in Kleingartenanlagen natürlich nicht erlaubt.

Um diese Diskrepanz auszuräumen, schlägt der Gesetzesentwurf vor, PV-Anlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 800 Wattpeak zur Eigenversorgung des Kleingartens zu gestatten. Die erfolgreiche Änderung bzw. Anpassung des Bundeskleingartengesetzes würde die Nutzung einer solchen photovoltaikanlage keinen Einfluss mehr darauf haben, ob es sich um ein Gartenhäuschen oder um ein zum Wohnen geeignetes Haus handelt. Der entsprechende Gesetzesentwurf wurde an die Bundesregierung bereits weitergeleitet. Wenn das Gesetz vom Bundestag verabschiedet wird, muss dann nur noch der Bundesrat zustimmen. In naher Zukunft dürfte es damit vielen Kleingärtnern erheblich erleichtert werden ein Balkonkraftwerk oder eine PV-Anlage mit Powerstation zu betreiben.

Letzte Aktualisierung am 2024-11-20 / Das hier gezeigte Angebot enthält sogenannte Affiliate-Links. Wenn du auf so einen Affiliate-Link klickst und über diesen Link einkaufst, bekommt der Webseiten-Betreiber von Amazon eine kleine Provision. / Bilder von Amazon

Australische Behörde warnt vor LG-Heimspeichern

LG Energy Solution Logo
LG Energy Solution Logo | Bild: LG

Die australische Wettbewerbs- und Verbraucherkommission (Australian Competition and Consumer Commission, ACCC) rät allen Eigentümern von einem Photovoltaik-Heimspeicher aus dem Hause LG zu über prüfen ob eventuell defekte Speichermodule von LG im eigenen Heimspeicher stecken. Wie das südkoreanische Unternehmen mitteilt, sollten alle betroffenen Speicher sofort abgeschalten werden. Bereits im Februar 2021 gab es von LG eine Rückrufaktion für 7.200 Batteriesysteme. Verbaut sind die Batteriesysteme in Speicherlösungen von „LG“, „SolaX Power Station“, „SolaX X-Cabinet“, „Opal Storage“, „Redback SH5000“, „Red Earth Sunrise“, „Red Earth Drop Bear“, „Eguana Evolve“ und „VARTA Pulse Neo“.

Bei einer Fehlfunktion der Batteriesysteme besteht ernsthafte Brand- und Verletzungsgefahr. Betroffene Systeme sollen deshalb sofort, bis zur Reparatur oder Umtausch, außer Betrieb genommen werden. Folgende Batteriemodelle, die zwischen 2017 und 2019 verkauft worden, sind betroffen:

RESU3.3, RESU6. 5, RESU10, RESU13, RESU7H Type-R, RESU10H Type-C, RESU10H Type-R, RESU10H Type-R (Secondary), S/A Gen2 1P (EM048063P3S2), S/A Gen2 1P (EM048063P3S4), S/A Gen2 1P (EM048063P3S5), S/A Gen2 2P (EM048126P3S7) und S/A Gen2 2P (EM048126P3S8)

LG tauscht die betroffenen Batteriemodelle kostenlos aus oder gewährt eine Rückerstattung. Des weiteren werden höhere Stromkosten, die durch den Ausfall entstanden sind, durch LG übernommen. Auf der Webseite von LG Energy Solution kann der Kundendienst kontaktiert und nachgefragt werden ob das eigene Speichersystem betroffen ist. Seitens der deutschen Behörden gibt es bislang keine Warnung oder ähnliche Auskünfte.

Senec Homespeicher per Webadresse nicht mehr erreichbar lösen

Senec Homespeicher | © Senec GmbH

Nach dem neuen Update der Firmware sind die Senec Homespeicher unter der alten IP-Adresse (Erste Zeile im Display) nicht mehr zu erreichen. Das Problem ist relativ einfach zu beheben. Senec wechselte vom unverschlüsselten HTTP-Protokoll auf das verschlüsselte HTTPS-Protokoll. War der Homespeicher, z.B. unter der IP-Adresse 192.168.178.125 erreichbar ist er das nun unter der IP-Adresse https://192.168.178.125. Es muss also vor der gewohnten IP-Adresse lediglich ein „https://“ gesetzt werden.

Wahrscheinlich werden die meisten Browser (Firefox, Chrome, Edge, Opera) meckern, dass sie das Zertifikat nicht kennen. Das ist auch richtig und kann bedenkenlos ignoriert werden. Je nach Browser unterscheidet sich da die Vorgehensweise. Beim Firefox von Mozilla muss man auf „Erweitert“ klicken und kann dann eine Sicherheitsausnahmeregel hinzufügen. Technisch sehr versierte Nutzen können die erforderlichen Zertifikate auch bei Senec direkt herunterladen und mit einem Doppelklick installieren.

Und wieder einmal wurden Senec Speicher abgeschalten

Senec Homespeicher | © Senec GmbH

Am 09.08.2023 stellten viele Speichersysteme von Senec wieder einmal die Arbeit komplett ein oder wurden stark gedrosselt. Offiziell wird das „Konditionierung“ genannt. Gegen Mittag erscheint bei Eigentümern eines Senec Home Speichers die Meldung „Batteriediagnose“. Bei den meisten wurde die batterie auf ca. 50 – 70% entladen und wird nicht mehr aufgeladen – Mal wieder.

Die Grund sind scheinbar wieder Brandvorfälle. Jeweils in Mittelfranken sowie in Niedersachsen sei es zu einem Brand gekommen. Die Serien mit den Zwischenfällen der Senec Speichersysteme nimmt kein Ende. Dieses mal wird wohl eine Entschädigungspauschale von 7,50 € gezahlt. Wie lange diese „Batteriediagnose“ noch andauert ist wiederum unklar. Der Speicher kann kurzfristig durch einen Neustart wieder zum Arbeiten gebracht werden. Diese Lösung wird aber nicht von Dauer sein. Man kann zwar zusätzlich die Internetverbindung trennen. Aber nach 72 Stunden ohne Internetverbindung zum Senec-Server stellt der Speicher erneut den Dienst ein.

Effektiv Stromkosten sparen mit Tibber

Regionaler Strompreis laut Tibber Website

Der Stromanbieter namens „Tibber“ ist derzeit eher einzigartig in Deutschland. Denn mit Tibber ist es möglich von den schwankenden Strompreisen an der Strombörse zu profitieren. Gerade in Gegenden in denen viel PV- und Windkraft-Anlagen aufgebaut sind, ist der Strompreis bei viel Sonnenschein und viel Wind relativ billig. Diesen Preis gibt Tibber an die Endkunden weiter. Der Tarif für die stündliche Abrechnung ist hier am interessantesten.

Wie oben im Bild zu sehen, ist der Strompreis von morgens bis in den frühen Nachmittag sehr günstig und steigt erst wieder Abends stark an. Wenn man nun Großverbraucher wie Waschmaschine, Geschirrspüler etc.. in dieser Zeit, statts Abends betreibt, spart man viel Geld.

Technische Voraussetzung um Tibber nutzen zu können

Um Tibber und die günstigen Strompreise nutzen zu können benötigt man einen passenden digitalen Stromzähler und den „Pulse“ von Tibber. Der „Pulse“ ist ein sogenannter Stromtracker, der an den digitalen Stromzähler angebracht wird. Über die Infrarot-Schnittstelle werden die Daten zum aktuellen Verbrauch ermittelt. Ob der im Haushalt vorhandene digitale Stromzähler mit dem „Pulse“ kompatibel, kann hier geprüft werden. Neben dem Pulse-Stromtracker wird eine sogenannte „Bridge“ (Im Lieferumfang des Pulse) von Tibber benötigt. Dabei verbindet sich der Pulse mit der Bridge und die Bridge wiederum mit dem WLan vor Ort.

Über die Tibber App sieht man dann den aktuellen und zukünftigen Strompreis, sowie den aktuellen Stromverbrauch im Haushalt. So kann der Verbrauch optimiert und effektiv Geld gespart werden.

Vertragliche Konditionen bei Tibber

Tibber bietet zwei Tarifmodelle an. Den Tarif mit stündlicher dynamischer Abrechnung und den Tarif mit monatlicher dynamischer Abrechnung. Bei beiden Tarifen wird eine monatliche Grundgebühr von 4,49 € fällig. Beim Tarif mit stündlicher dynamischer Abrechnung wird die Kilowattstunde nach aktuellem stündlichem Strompreis und bei dem Tarif mit monatlicher dynamischer Abrechnung wird der Durchschnitts-Kilowattstundenpreis berechnet. Beide Tarife haben keine Mindestlaufzeit und besitzen lediglich eine Kündigungsfrist von 2 Wochen.