Eigentlich sollte die Änderung der Einspeise-Leistungsbegrenzung von Balkonkraftwerken bereits zum Jahresbeginn von 600 auf 800 Watt angehoben worden sein. Doch leider besteht bis dato noch die 600 Watt Grenze. Viele Betreiber von Balkonkraftwerken(BKW) dürften die Anhebung der Leistung um 200 Watt auch kaum merklich spüren. Eine Neuanschaffung des Wechselrichters wird sich daher in den meisten Fällen kaum lohnen. Beim Ersterwerb eines Balkonkraftwerks sollte aber direkt zu einer Leistung von 800 Watt gegriffen werden.
Es gibt aber auch neben der Leistungssteigerung einen weiteren erfreulichen Punkt. Denn die Anmeldung der BKWs wird deutlich einfacher. Aktuell ist es so, dass Netzbetreiber einiges von einem Betreiber eines BKWs abverlangen konnten. So können die Verteilnetzbetreiber(VNB) verlangen, dass eine eingetragene Elektrofachfirma die kostenintensive Installation übernimmt. Des Weiteren konnte auf die Verwendung von Anschluss-Systemen, wie beispielsweise von Wieland bestanden werden. Und auch der Stromzähler durfte sich nicht rückwärts drehen. Für Besitzer von Ferraris-Zählern, bedeutet es den eventuellen Tausch des Stromzählers in einen digitalen Zweirichtungszähler.
Ein Mitspracherecht der VNB entfällt in Zukunft. Der Betreiber eines BKW ist lediglich dazu verpflichtet den VNB über die Inbetriebnahme des BKW zu informieren. Und auch ein alter Ferrariszähler darf sich zukünftig rückwärts drehen. Natürlich hat hierbei der VNB das Recht den Stromzähler auf eigene Kosten in ein digitales Gerät zu tauschen. Und zu guter Letzt noch eine der wichtigsten Änderungen, PV-Module zählen nicht mehr zu den Bauprodukten und dürfen damit größer als 2m² sein und in einer Höhe von über 4 Metern montiert werden.